Bis 31.01.2023 (neu!) müssen alle Grundstückseigentümer eine eigene Steuererklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts abgeben.
Je nach Bundesland kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.
Für unsere Mandantinnen und Mandanten übernehmen wir die Erstellung und Abwicklung dieser Steuererklärungen selbstverständlich gerne.