Grundsteuererklärung

Die neue Grundsteuererklärung - wir unterstützen Sie gerne

In den nächsten Monaten müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien eine eigene Steuererklärung abgeben. Bis spätestens 31. Januar 2023 (die Frist wurde verlängert) ist für jedes Grundstück eine "Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwertes" elektronisch zu übermitteln.

Je nach Bundesland, in dem das betroffene Grundstück liegt, kommen unterschiedliche Berechnungsverfahren zum Einsatz. Neben Baden-Württemberg haben noch Bayern, Niedersachsen, Hessen und Hamburg ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. In den übrigen 11 Bundesländern gilt das so genannte "Bundesmodell".

Für Mandantinnen und Mandanten unserer Kanzlei übernehmen wir bei Bedarf selbstverständlich die komplette Abwicklung dieser Steuererklärungen und erledigen alle damit verbundenen Prüfungs- und Beratungsleistungen.

Hierzu benötigen wir zunächst einige Rahmendaten zu Ihren Grundstücken und Immobilien. Nachfolgend finden Sie entsprechende Erfassungsbögen, die Sie bequem als PDF am Bildschirm ausfüllen oder zur Bearbeitung ausdrucken können.

Um eine fristgerechte Bearbeitung Ihrer Grundsteuererklärungen sicherzustellen, stellen Sie uns Ihre Unterlagen bitte möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis Ende November 2022 zur Verfügung.

Sofern Ihnen kein Grundbuchauszug des jeweiligen Grundstücks vorliegt, können wir diesen gerne für Sie abrufen. Als Rechtsanwälte haben wir einen direkten Online-Zugang zum Grundbuch. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns!

Ihr Team der Kanzlei Herrmann & Partner